JA zur Steuergesetzrevision am 22. September 2024

Die Steuergesetzrevision ist eine ausgeklügelte Reform die einerseits gezielt Familien und Menschen mit tiefen oder mittleren Einkommen entlastet und andererseits dafür sorgt, dass der Kanton Luzern für Unternehmen und Vorsorgegeld-Bezüger attraktiv bleibt.

ja-abstimmen

Die wichtigsten Gründe für ein JA

familie

Familien entlasten

Die Revision stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch höhere Kinderabzüge und Abzüge bei der Eigen- und Drittbetreuung werden vor allem Familien mit mittleren und tiefen Einkommen wirkungsvoll entlastet.

vorsorge

Wirtschaft stärken

Der Kanton Luzern hat vor gut zehn Jahren seine sehr erfolgreiche Steuerstrategie gestartet. Die Strategie erweist sich als grosser Erfolg. Der Kanton erzielte seit 2018 Einnahmenüberschüsse von rund einer Milliarde Franken. Von diesen Überschüssen profitiert die ganze Luzerner Bevölkerung.

Strategie Steuergesetzrevision-2

Vorsorge verbessern

Der aktuelle Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge wird mit der Steuergesetzrevision in zwei Schritten stark reduziert. In Zukunft können Kapitalleistungen aus der Vorsorge (z.B. Pensionskassenbezüge oder Bezug Säule 3a) steuergünstiger genutzt werden. Somit rückt Luzern vom nationalen Mittelfeld auf einen Platz in den Top-Five. 

Familien entlasten – Wirtschaft stärken

Stimmen zur Steuergesetzrevision

Stadelmann Karin

«Weil Familien finanziell entlastet werden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt wird, sage ich JA zur Steuergesetzrevision.»

Karin Stadelmann

Präsidentin Die Mitte Kanton Luzern, Kantonsrätin

Wicki Martin

«Ich sage JA zur Steuergesetzrevision, weil Familien finanziell entlastet werden.»

Martin Wicki

Präsident SVP Kanton Luzern, Kantonsrat

Bührer Karin

«Die Steuergesetzrevision sichert Arbeitsplätze und stärkt den ganzen Kanton.»

Karin Bührer

Mitglied der Geschäftsleitung FDP.Die Liberalen Kanton Luzern

Schaller Riccarda-1

«Ich sage JA zur Steuergesetzrevision, weil sie ausgewogen ist und gute Rahmenbedingungen für die Zukunft schafft.»

Riccarda Schaller

Co-Präsidentin GLP Kanton Luzern, Kantonsrätin

Häfliger Claudia

«Mit einem JA zur Steuergesetzrevision stärken wir Luzern als Innovationsstandort und sichern Arbeitsplätze.»

Claudia Häfliger

Vize-Präsidentin IFU Info Forum freies Unternehmertum, Luzern, VR-Präsidentin Frey + Cie Holding AG, Luzern

Martinu Jérôme

«Wer Luzerner KMU-Arbeitsplätze sichern will, sagt JA zur Steuergesetzrevision.»

Jérôme Martinu

Direktor KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern

Darum geht's - Die Vorteile im Detail

Die Steuergesetzrevision fordert im Kanton Luzern eine Entlastung für natürliche und juristische Personen. Diese Revision ist umfassend und zielt darauf ab, Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen, Familien und Unternehmen steuerlich zu entlasten. Diese Entlastungen sollen mit Mehreinnahmen durch die Einführung der globalen OECD-Mindeststeuer kompensiert werden. Die Einführung dieser Steuer ist auch der Grund, warum der Kanton Luzern dringend handeln muss, damit er steuerlich attraktiv bleibt und somit wichtige Steuereinnahmen und Arbeitsplätze erhalten bleiben.

  • Höhere Kinderabzüge für Familien
    Bisher gilt ein vierstufiger Kinderabzug. Die Steuergesetzrevision sieht vor, dass dieser in Zukunft nur noch auf zwei Stufen laufen soll. Für jedes Kind, unabhängig vom Alter, kann ein Abzug von CHF 8‘000.- geltend gemacht werden. Für Kinder welche zwecks Ausbildung auswärts wohnhaft sind, ist weiterhin ein Abzug von CHF 12‘800.- möglich. Zusätzliche kann für jedes Kind bis zum 14. Altersjahr ein Eigenbetreuungsabzug von CHF 2‘000.- geltend gemacht werden.

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gestärkt
    Aktuell können Familien, welche ihre Kinder drittbetreuen lassen, CHF 6'000.- pro Jahr bei den Steuern geltend machen. Mit der Steuergesetzrevision können neu CHF 20‘000.- pro Kind abgezogen werden (inkl. Eigenbetreuungsabzug). Das stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und entlastet die Familien finanziell.

  • Tiefe und mittlere Einkommen werden entlastet
    Der neu eingeführte degressive Sozialabzug mit ausschliesslicher Wirkung für tiefe und mittlere Einkommen entlastet die betroffenen Personen, insbesondere Familien sehr gezielt. Zudem führt der Sozialabzug zu einem erhöhten Anreiz der Erwerbstätigkeit (Abbau von Schwelleneffekten).

  • Bewährte Steuerstrategie
    Die Luzerner Steuerstrategie hat sich in den letzten Jahren bewährt. So ist im Kanton Luzern die Arbeitslosenquote unter und das Wirtschaftswachstum über dem Schweizer Durchschnitt. Zudem hat das Luzerner Stimmvolk die bürgerliche Steuerstrategie schon mehrmals an der Urne gestützt. Zuletzt 2016 als SP und Grüne die Unternehmenssteuern erhöhen wollten. Die wirtschaftliche Entwicklung im Kanton bei zunehmenden Arbeitsplätzen und stark angestiegenen Steuereinnahmen geben jedoch der bürgerlichen Steuerpolitik recht.

  • Vorteile für Bezüger aus Vorsorgeleistungen
    Der aktuelle Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge wird mit der Steuergesetzrevision in ebenfalls zwei Schritten stark reduziert. Somit rückt Luzern mit der Steuergesetzrevision ab 2028 von einem Platz im hinteren nationalen Mittelfeld auf einen Platz in den Top-Five. Es können folglich in Zukunft Kapitalleistungen aus der Vorsorge (z.B. Pensionskassenbezüge oder Bezug Säule 3a) steuergünstiger bezogen werden.
    Beispiel: Wenn ein Ehepaar heute CHF 200’000.- Kapital aus der Vorsorge bezieht, wird dieses aktuell zu 6.19% (inkl. Bundessteuer, ohne Kirchensteuer, Steuereinheiten Kanton 1.6, Gemeinde 1.75) besteuert. Mit der Steuergesetzrevision werden diese Sätze gesenkt. Ab 2025 müsste das Ehepaar nach Annahme der Revision das gleiche Kapital zu 5.34% versteuern und mit der schrittweisen Senkung ab dem Jahr 2028 noch mit 4.27%. Im Vergleich zu heute würde das Ehepaar durch die Annahme der Revision mit dem gleichen Vorsorgebetrag ab dem Jahr 2028 CHF 3‘840.- Steuern sparen.

  • Innovation fördern
    Mit der Einführung der STAF auf Bundesebene wurde eine Patentbox eingeführt, welche auf nationaler Ebene mit 90% entlastet wird. Aktuell konnten bei den kantonalen Steuern nur 10% angegeben werden. Die Steuergesetzrevision sieht vor, dass neu auch kantonal 90% geltend gemacht werden können. Mit dieser Entlastung werden unternehmerische Innovationen gefördert und Luzern positioniert sich attraktiv für Unternehmungen und Startups.

  • Luzern muss steuerlich attraktiv bleiben
    Mit der Einführung der globalen Mindeststeuer der OECD steigen die Unternehmenssteuern schweizweit massiv und dies insbesondere bei kapitalstarken Unternehmungen. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, entlastet die vorliegende Steuergesetzrevision diese Unternehmen gezielt, indem die Kapitalsteuer in zwei Stufen reduziert und somit ab 2028 faktisch abgeschafft wird. Diese Massnahme stärkt Luzern als Wirtschaftsstandort und soll sicherstellen, dass kapitalstarke Unternehmen in Luzern bleiben oder nach Luzern ziehen. Dies wiederum sichert enorm wichtige Steuereinnahmen.

  • Auch KMU profitieren
    Von der Steuergesetzrevision profitieren KMU und das lokale Gewerbe. Denn grosse Firmen bringen ihnen Aufträge. Zudem können sie vom geschaffenen Bildungsangebot, der Mobilitätsinfrastruktur und der steigenden Investitionskraft Vorteile für sich generieren.

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